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Mit Zuschüssen von Ihrer Krankenkasse!

Der Anbieter neben diesem Werbebanner hat gesundheitsfördernde Kurse im Programm, die auch von Ihrer Krankenkasse finanziell unterstützt werden. Fragen Sie gezielt beim Anbieter nach, damit auch Sie von den Regelungen um den § 20 (1) SGB V profitieren können.

Nach Paragraph 20 Abs. 1 SGB V Primärprävention sind Krankenkassen dazu verpflichtet, Präventionskurse aus den Bereichen "Bewegungsgewohnheiten", "Ernährung", "Stressbewältigung/ Entspannung" oder "Suchtprävention" zu fördern. Dabei übernimmt die Krankenkasse bis zu 80 % der Kosten, maximal 75 Euro pro Person und Jahr. Werden zwei unterschiedliche Präventionskurse genutzt, können bis zu 150 Euro erstattet werden. Bedingung ist, dass der Präventionskurs-Anbieter die § 20 SGB-Vorgaben erfüllt.

Welche § 20 SGB-Kurse werden gefördert?

Das Angebot des Präventionskurs-Anbieters muss die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben nach § 20 SGB erfüllen. So müssen die Präventionskurse von ausgebildeten Trainern geleitet werden, die Therapeuten müssen umfassende Qualifikationsnachweise erbringen und das Kursprogramm muss mindestens einem der Handlungsfelder "Bewegungsgewohnheiten", "Ernährung", "Stressbewältigung/ Entspannung" oder "Suchtprävention" entstammen.

Welche Qualifikationen für § 20 SGB-Kursleiter sind erforderlich?

Im so genannten SPIKK-Leitfaden sind die geforderten § 20-Anbieterquali- fikationen beschrieben. Darunter zählt z.B. für den Kursleiter ein staatlich anerkannter Abschluss in einer bewegungs- und sportbezogenen Berufsausbildung. Bei Entspannungskursen müssen die Kursleiter einen Gesundheits- oder Sozialberuf erlernt haben und eine Zusatzqualifikation vorlegen können. Bei Vereinen muss man speziell auf das Qualitätssiegel "Sport Pro Gesundheit" achten. Ärzte und Diplom-Sportlehrer können mit dem Erwerb von A-Lizenzen anerkannter Aus- und Weiterbildungsinstitutionen Präventionskurse anbieten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wie bekomme ich den § 20 SGB-Zuschuss?

Zunächst wählen das für Sie passende Präventionsprogramm bei ihrem Kursanbieter, Fitnessstudio oder Sportverein aus. Danach fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, ob diese das ausgesuchte Angebot bezuschusst. Nach Beendigung des Präventionskurses lassen Sie sich eine Teilnahme- bestätigung vom Kursleiter aushändigen. Diese Teilnahmebescheinigung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Sie müssen für eine Förderung mindestens 80 Prozent des Kursprogramms absolviert zu haben.

Wie hoch ist der § 20 SGB-Zuschuss?

Der Zuschuss für Präventionsangebote ist bei den Krankenkassen unterschiedlich hoch. Auch private Krankenkassen fördern Präventionskurse. Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach der finanziellen Unterstützung für Präventionskurse.

Text: citysports.de, September 2011

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