Seriöse Anbieter haben faire Verträge!

Fitnessverträge sind schnell geschlossen, doch manchmal kommt man nur sehr schwer wieder aus dem Vertrag. Worauf man vor dem Unterschreiben einen Fitnessvertrages achten sollte, hat citysports.de zusammengefasst. © Lajos Repasi, iStock.com

Rund 8 Millionen Deutsche – also jeder 10. Bundesbürger - sind laut Angaben des Arbeitgeberverbands deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) in einem der rund 8000 Fitnessstudios in Deutschland angemeldet – das sind mehr Mitglieder als im Deutschen Fußball-Bund. Viele unterschreiben motiviert einen Vertrag, merken aber nach ein paar Wochen, dass sie es nicht schaffen, regelmäßig ins Studio zu gehen. Doch wie kommt man wieder aus der Vertragsbindung?

Grundsätzlich gilt: Jeder Vertrag ist zu erfüllen. Wer keine Lust mehr auf Krafttraining hat und nicht mehr regelmäßig das Studio aufsucht, muss weiterhin seinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Deswegen sollte man vor der Unterschrift nochmals genau auf die Vertragsklauseln achten. Denn bereits am Vertrag kann man einen guten Fitnessstudioanbieter erkennen.

Fitnessvertrag – Laufzeit
„Lange Mindestlaufzeiten über drei Jahre sind zu viel“, erklärt die Juristin Miriam Rusch-Rodosthenous in der Apotheken-Umschau. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten (Aktenzeichen: XII ZR 42/10) ist zulässig. Oftmals verlängert sich ein Vertrag automatisch. Am besten die Kündigungstermin gleich notieren oder schon direkt nach Unterschrift zum nächstmöglichen Termin kündigen. Fristen von ein bis drei Monaten vor Ablauf sind üblich. Sollte dir die Zwei-Jahres-Laufzeit zu lang sein, kannst du das auch mit deinem Studiobetreiber persönlich besprechen.

Automatische Vertagsverlängerung
Kündigst das Mitglied nicht fristgerecht, verlängern sich die meisten Verträge automatisch. Das sind zwar Knebelverträge, aber leider muss man das in Kauf nehmen. Allerdings: Um mehr als sechs Monate sollte sich ein Vertrag nicht automatisch verlängern.

Wechsel des Inhabers
Ändert sich der Inhaber der Fitnessstudio-Kette ist eine Sonderkündigung nur möglich, wenn der neue Anbieter nicht mehr das „gebuchte“ Programm anbieten kann. Sollten aber Kurse, Geräte und Öffnungszeiten gleich bleiben, läuft der Vertrag wie vereinbart weiter. Ist die Angebots-Änderung aber nur kurzfristig, weil der Bauch-Beine-Po-Kurs ausfällt, ist ein Austritt nicht machbar.

Ausfall von Fitnessgeräten

Fallen einzelne Geräte, die Sauna oder das Schwimmbad für längere Zeit aus, kannst du in Absprache den Mitgliedsbeitrag reduzieren (Mietminderung). Sollte sich diese Situation aber unnötig in die Länge ziehen, kannst du das Sonder- kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Allerdings musst du vorher schriftlich um die Besserung des Zustandes bitten. Das gilt auch bei Änderung der Öffnungszeiten.

Sicherheit in den Studios

„Trainieren auf eigene Gefahr“ ist out. Falls du ein Schild dieser Art im Studio siehst, kann sich der Betreiber nicht darauf ausruhen. Er haftet trotzdem für deine Sicherheit.

Frühzeitige Kündigungsgründe
Raus aus dem Vertrag kommt man nur dann, wenn man wichtige Gründe vorlegen kann. Grundsätzlich sollte jede Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rück- schein erfolgen – so bist du immer auf der sicheren Seite.

Knifflige Lage bei Umzug
Ein Umzug kann, muss aber nicht ein Kündigungsgrund sein. Handelt es sich nämlich um eine Fitnesskette, die auch am neuen Wohnort ein Studio betreibt, darf der Anbieter auf die Nutzung in der neuen Stadt verweisen – eine Sonderkündigung ist in diesem Fall nicht möglich. Gibt es aber keinen Anbieter in der neuen Stadt bzw. in der Nähe, dann darf er den sofortigen Austritt nicht ablehnen. Was aber in erreichbarer Nähe ist, muss das Mitglied mit dem Studiobetreiber leider genau besprechen.

Verletzung

Ist ein Aktiver für eine lang andauernde Zeit sportunfähig, fordern viele Sportstudios ein amtsärztliches Attest. Es reicht jedoch eine Bescheinigung vom Hausarzt, auf dem auch nicht die Art der Krankheit stehen muss.

Schwangerschaft
Der Vertrag kann für die Dauer der Sportunfähigkeit sowie Schwangerschaft unterbrochen werden, läuft aber anschließend weiter.

Kündigung bei Wegfall der Kinderbetreuung
Für den Fall, dass der Sportclub die Kinderbetreuungszeiten ändert bzw. ganz streicht, kannst du nicht sofort kündigen. Zunächst musst du das Fitnessstudio schriftlich auffordern, die ursprünglichen Bedingungen wieder herzustellen. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn du aufgrund der neuen Situation aus beruflichen Gründen nicht mehr ins Studio gehen kannst - das muss vom Fitnessstudio akzeptiert werden.

Kündigung bei Preiserhöhung
Grundsätzlich gilt: Setzt dein Fitnesscenter den Preis nach oben, so hast du ein Sonderkündigungsrecht. Normalerweise muss der Fitnessanbieter erst alle betroffenen Verträge kündigen und dann einen neuen Vertrag mit dem erhöhtem Mitgliedsbeitrag vorlegen. So gesehen, darf ein Studiobetreiber erst nach Ablauf eines Vertrages den Preis erhöhen.

Sind Vertragsänderungen nachträglich möglich?

Ein Vertrag ist ein Vertrag. Doch wenn du deinen Vertrag nicht vorzeitig kündigen kannst, lässt sich der Betreiber deines Studios vielleicht auf eine Änderung ein. Ein Versuch ist das auf jeden Fall wert.

Am besten nutzt du grundsätzlich erst ein Probetraining, lässt dir den Vertrag genau erklären und schläfst nochmal eine Nacht drüber. An Ort und Stelle wegen besonderer Tarife oder Rabatte zu unterschreiben, ist nicht zu empfehlen. „Weil Fitness-Verträge immer schneller geschlossen als gelöst werden, raten wir Interessenten dazu, eine Mitgliedschaft vorher sorgfältig zu prüfen“, sagt Marion Schmit von der Verbaucherzentrale Sachsen in der Süddeutschen Zeitung.

Nichtsdestotrotz: Seriöse Fitnessstudios reagieren heutzutage oft im Sinne ihrer Kunden. Manchmal gestatten sie eine Sonderkündigung auch dann, wenn diese aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich wäre. Denn Ärger mit dem Kunden wäre äußerst für jeden Sportanbieter kontraproduktiv.

Text: citysports.de
Quellen: DSSV, Apotheken Umschau, Süddeutsche Zeitung