§20 SGB Präventionskurse

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§20 SGB Präventionskurse

Paragraph 20 SGB Präventionskurse

Nach Paragraph 20 Abs. 1 SGB V Primärprävention sind Krankenkassen dazu verpflichtet, Präventionskurse aus den Bereichen „Bewegungsgewohnheiten“, „Ernährung“, Stressbewältigung/Entspannung“ oder „Suchtprävention“ zu fördern. Dabei übernimmt die Krankenkasse bis zu 80 % der Kosten, maximal 75 € pro Person und Jahr. Werden zwei unterschiedliche Präventionskurse genutzt, können bis zu 150 € erstattet werden. Bedingung ist, dass der Präventionskurs-Anbieter die Paragraph 20 SGB-Vorgaben erfüllt.

Welche Paragraph 20 Kurse werden gefördert?

Das Angebot des Präventionskurs-Anbieters muss die gesetzlich vorge- schriebenen Vorgaben nach Paragraph 20 SGB erfüllen. So müssen die Präventionskurse von ausgebildeten Trainern geleitet werden, die Therapeuten müssen umfassende Qualifikationsnachweise erbringen und das Kursprogramm muss mindestens einem der Handlungsfelder „Bewegungsgewohnheiten“, „Ernährung“, „Stressbewältigung/Entspannung“ oder „Suchtprävention“ entstammen.

Welche Qualifikationen für Paragraph 20 SGB-Kursleiter sind erforderlich?

Im SPIKK-Leitfaden sind die geforderten Paragraph 20 Anbieterqualifikationen beschrieben. Darunter zählt z.B. für den Kursleiter ein staatlich anerkannter Abschluss in einer bewegungs- und sportbezogenen Berufsausbildung. Bei Entspannungskursen müssen die Kursleiter einen Gesundheits- oder Sozialberuf erlernt haben und eine Zusatzqualifikation vorlegen können. Bei Vereinen muss man speziell auf das Qualitätssiegel „Sport Pro Gesundheit“ achten. Ärzte und Diplom-Sportlehrer können mit dem Erwerb von A-Lizenzen anerkannter Aus- und Weiterbildungsinstitutionen Präventionskurse anbieten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wie bekomme ich den Paragraph 20 SGB-Zuschuss?

Zunächst wählen das für Sie passende Präventionsprogramm aus. Danach fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, ob diese das ausgesuchte Angebot bezuschusst. Nach Beendigung des Präventionskurses lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung vom Kursleiter aushändigen. Diese Teilnahme- bescheinigung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Sie müssen für eine Förderung mindestens 80 Prozent des Kursprogramms absolviert zu haben.

Wie hoch ist der Paragraph 20 SGB-Zuschuss?

Der Zuschuss für Präventionsangebote ist bei den Krankenkassen unter- schiedlich hoch. Auch private Krankenkassen fördern Präventionskurse. Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach der finanziellen Unterstützung für Präventionskurse.

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