Schwimmschule Marlin

§ 20 SGB Präventionskurse

Wir bieten Präventionskurse nach Paragraph 20 Abs. 1 SGB V Primärprävention an. Nach dieser Regelung im Sozialgesetzbuch sind alle Krankenkassen dazu verpflichtet, Präventionskurse aus den Bereichen "Bewegungsgewohnheiten", "Ernährung", "Stressbewältigung/ Entspannung" oder "Suchtprävention" zu fördern. Dabei übernimmt die Krankenkasse bis zu 80 % der Kosten, maximal 75 Euro pro Person und Jahr. Bedingung ist, dass der Anbieter von Präventionskursen die strengen § 20 SGB-Vorgaben erfüllt. Nach Beendigung des Präventionskurses stellen wir eine Teilnahmebestätigung aus, welche bei der entsprechenden Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden muss. Alle unseren Angebote Aquagymnastik, Aquafitness, Aquafitness Schwangere und Yoga sind zertifizierte Präventionskurse nach §20 SGB.


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