Baltic-Windsport
UKW-Sprechfunkzeugnis
Dauer: 3 Tage. Wenn sich ein Sprechfunkgerätes an Bord befindet, muss der Schiffsführer im Besitz eines gültigen UKW-Sprechfunkzeugnis sein. Für die Teilnahme am weltweiten Sicherheits- und Notrufsystem wird mindestens das Sprechfunkzeugnis SRC (für Seefunk) oder das UBI (für Binnenfunk) benötigt.
Anfrage zu UKW-Sprechfunkzeugnis
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