Keine fremden Bilder auf Facebook!

10.000 Euro ist die durchschnittl. Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen an Abmahnkosten wert, berichtete SPIEGEL ONLINE. Wegen eines Badeenten-Fotos hat erstmals ein Mitglied eine Abmahnung erhalten. Was bedeutet das für mein eigenes Profil, worauf muss ich privat und als Fanpage-Betreiber achten?

Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte beachten
Grundsätzlich gilt auf Facebook  die Regel, die auch für alle anderen Web- seiten eingesetzt wird: Fremde Fotos dürfen nur mit Genehmigung des Rechteinhabers, am besten schriftlich, veröffentlicht werden. Geschützt nach dem deutschen Urheberrecht sind vor allem Texte, Musikstücke, Fotos, Videos, Bilder, Landkarten etc. Persönlichkeitsrechte wie z.B. Rufschädigung durch ein unvorteilhaftes Foto sind unbedingt zu unterlassen.

Nennung der Fotoquelle

Wenn man die Bilder-Nutzungsrechte für Facebook, mündlich oder schriftlich, erworben hat, ist man zudem verpflichtet die Fotoquelle anzugeben. Das kann im Impressum sein, mit Erklärung um welches Foto sich handelt, oder am besten direkt unter oder auf dem Foto.

Links setzen, aber keine Fotos hochladen
Auch, wenn man einen Link auf einen interessanten Artikel im Netz auf Face- book setzt, sollte man kein Foto dazu auf seine Seite hochladen. Die Foto- rechte hat die andere Webseite für seine eigene Veröffentlichung erworben und nicht für eine Facebook-Weitergabe.

Fotoagenturen und Bilder-Nutzungsrechte auf Facebook
Facebook hat zudem hauseigene Regeln: Bei der Anmeldung überträgt man automatisch mit der Akzeptierung der AGB die Fotorechte an Facebook. Bedeutet: Facebook speichert die Bilder und kann diese für eigenen Werbe- zwecke nutzen. Aus diesem Grund wollen die meisten Fotodatenbanken und Fotografen ihre Bilder nicht auf Facebook veröffentlichen. Erwirbt eine Privat- person oder ein (Sport-)Unternehmen Material von einer Foto-Agentur, bedeutet das jedoch nicht zwangsläufig, dass dieses Foto automatisch auch auf Facebook veröffentlicht werden darf. Hierzu ist eine spezielle Einwilligung der jeweiligen Fotoagentur, Stock-Datenbank  oder des Fotografen erforderlich.

Fotos, die von Freunden gepostet werden
Besonders schwierig gestaltet sich auf Facebook  das Rechteverhältnis, wenn ein Fan oder Freund ein Foto auf der Sportanbieter- oder auf einer anderen Facebook-Pinnwand postet. Das ist im aktuellen Fall mit dem Badeenten- Foto geschehen. Die Verantwortung trägt normalerweise der Facebook-Seiteninhaber. In dem Badeenten-Fall argumentieren die Anwälte – laut SPIEGEL ONLINE -, dass sie  "naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es [das Foto] auf der Pinnwand postet." Um allerdings auf der sicheren Seite zu sein, müsste man entweder fragwürdige Fotos gleich löschen oder von dem Fan / Freund die schriftliche Einwilligung fordern.

Kein fremdes Bildmaterial auf Facebook nutzen
Jedem sollte dennoch klar sein, dass die Nutzung von fremdem Bildmaterial, egal wo, verboten ist. Generell sollte man nur eigene Fotos nutzen. Bei privaten Profilen sollte man unbedingt darauf achten, dass das Profil nicht öffentlich zugänglich ist.

Facebook-Einstellungen minimieren das Abmahn-Risiko.
Lohnenswert wäre auch ein Blick in die Privatsphäre-Einstellungen seines eigenen Profils: Wer darf mein Profil sehen? Am besten nur Freunde. Fremde Pinnwand-Einträge kann man sogar verbieten. Das fördert zwar nicht den Sinn, die Kommunikation, schützt aber vor Abmahnungen.

Wenn man genau hinschaut, kann man zurzeit auf so gut wie jedem Facebook-Profil einen Abmahnungsgrund entdecken. Das Ergebnis dieser aktuellen Badeenten-Abmahnung wird interessant und wegweisend sein, denn Facebook lebt von dem Austausch von Fotos, Zitaten oder Comics.

citysports.de, Anne Nyhuis, 04 / 2012